Acetyldihydrocodein

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Acetyldihydrocodein ist ein Analgetikum und Opiat-Derivat, das im Jahre 1914 von dem deutschen Chemiker Julius von Braun entdeckt wurde.[1] Es wird allgemein nicht verwendet, hat aber eine ähnliche Wirkung wie andere Opiate. Acetyldihydrocodein ist chemisch sehr eng verwandt mit dem Morphin-Derivat Thebacon, wo nur die 6-7-Doppelbindung ungesättigt ist. Acetyldihydrocodein kann als das 6-Acetyl-Derivat von Dihydrocodein beschrieben werden.

Klinische Angaben[edit | edit source]

Anwendungsgebiete[edit | edit source]

Wie alle Opioide hat auch das Acetyldihydrocodein eine schmerzstillende Wirkung. Es wird in der ATC-Klassifikation der therapeutisch wirksamen Substanzen der WHO als Hustenreizstiller und Hustenlöser geführt. Die DDD (Defined Daily Dose) wird mit 30 mg/Tag angegeben. In Deutschland darf es als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel gemäß Anlage I BtMG nicht verschrieben werden, so dass zu diesem Wirkstoff kaum pharmakologische Daten vorhanden sind.[2]

Nebenwirkungen[edit | edit source]

Acetyldihydrocodein führt wie die chemisch verwandten Stoffe Thebacon und Dihydrocodein zu Beruhigung (Sedierung), Stimmungsaufhellung (Euphorie), Pupillenverengung, Blutdrucksenkung und orthostatischer Hypotonie. Es kann Übelkeit bis zum Erbrechen auftreten. Die Kontraktion der glatten Muskulatur kann zu Verstopfung (Obstipation), Kontraktion des Harnleiters und Hemmung des Miktionsreflexes führen. Allergische Reaktionen mit Hautjucken und Hautrötung sind selten.

Einzelnachweise[edit | edit source]

  1. J. v. Braun: Untersuchungen über Morphium-Alkaloide. In: Chemische Berichte. 47 (2), 1914, S. 2312–2330, Vorlage:Doi.
  2. Anlage I BtMG laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 11. Dezember 2016

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