Altteilsteuer

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Die Altteilsteuer (auch als Austauschaltteilsteuer bezeichnet) ist eine Vorsteuer. Sie wird nur für Privatkunden wirksam, wenn in einer Werkstatt bestimmte Teile ausgetauscht werden, insbesondere bei Fahrzeugen. Diese Steuer wird von der Werkstatt an das Finanzamt abgeführt und für den Kunden auf der Rechnung separat aufgeführt. In der Regel sind alle Fahrzeugteile von der Altteilsteuer-Vorsteuer betroffen. Dazu zählen Motoren, Benzinpumpen, Aggregate, Vergaser, Kurbelwellen, Achsen usw.

Die Altteilsteuer-Vorsteuer entspricht 10 % der Umsatzsteuer des Ersatzteils. Die Altteilsteuer-Vorsteuer erhöht damit quasi die Mehrwertsteuer von 19 % auf 20,9 %.[1]

Einzelnachweise[edit | edit source]

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