Artikel 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes

From Gyaanipedia

Vorlage:Löschantragstext


Der Artikel 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes erklärt Österreich zu einem einheitlichen Währungs-, Wirtschafts- und Zollgebiet.

Wortlaut[edit | edit source]

Vorlage:Gesetzestext

Bedeutung[edit | edit source]

Das in Artikel 3 definierte Bundesgebiet wird zu einem einheitlichen Währungs-, Wirtschafts- und Zollgebiet erklärt. In ganz Österreich gilt daher eine einheitliche Währung, derzeit der Euro. Zollgrenzen innerhalb des Bundesgebietes sind unzulässig. In ganz Österreich wird ein freier Warenverkehr garantiert.

Weblinks[edit | edit source]