Deutschland zur NATO
Seit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO im Jahre 1955 haben sich Aufgabe und Beteiligung erheblich gewandelt. In den Jahren bis zur Wiedervereinigung war die Bundeswehr als Bündnisarmee konzipiert. Für den Einsatzfall existierten keine nationalen Führungsstrukturen; die deutschen Verbände unterstanden im Bündnisfall den NATO-Befehlshabern. Einige Verbände, vor allem aus dem Bereich der Luftwaffe und der Bundesmarine, waren der NATO bereits im Frieden direkt unterstellt und wurden jederzeit von ihr operativ geführt. Mit der Herstellung der Einheit Deutschlands wurden ab dem 3. Oktober 1990 auch die Gebiete der bisherigen DDR und der beiden Teile Berlins Teil des NATO-Gebietes. Gemäß dem Zwei-plus-Vier-Vertrag dürfen jedoch nichtdeutsche NATO-Truppen dauerhaft nicht in Ostdeutschland stationiert werden, was diesen geografischen Raum zu einem „weißen Fleck“ innerhalb des mittlerweile um viele mittel- und osteuropäische Staaten erweiterten NATO-Gebiets macht. In der Zeit bis 1990 wurde die Aufgabe der Bundeswehr ausschließlich in der Verteidigung des eigenen Staatsgebietes statuiert. Dies änderte sich, als Deutschland im Zuge der Wiedervereinigung seine volle Souveränität erlangte. Seit Anfang der 1990er Jahre erfolgte die Teilnahme von deutschen Soldaten an sogenannten friedenssichernden und friedenserhaltenden Missionen, die in Zusammenarbeit mit den anderen Verbündeten durchgeführt wurden. Auch Bundeswehreinsätze außerhalb des Bündnisgebietes (Out-of-Area-Einsätze) werden nunmehr durchgeführ
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