Dienstgespräch

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Als Dienstgespräch wird ein Telefongespräch bezeichnet, das in Ausübung des Berufes erfolgt und im Regelfall an der Arbeitsstätte bzw. im Büro am Festnetz geführt wird. Es bedarf in den meisten Fällen keiner besonderen Regelung, außer bei sehr teuren Ferngesprächen. Von den dienstlichen sind die Privattelefonate zu unterscheiden, die aber meist nur bei längerer Zeitdauer als solche zu deklarieren sind.

Eine Betriebsvereinbarung kann die Erfassung der vollen Zielnummer bei Dienstgesprächen und Privatgesprächen aus dienstlichem Anlass erlauben,[1] wenn daneben Privatgespräche ohne Erfassung geführt werden können. Die Erfassung mit dem Ziel der Missbrauchs- und Kostenkontrolle ist erlaubt, nicht aber eine sonstige Leistungskontrolle. [2]

Neuere Telefonanlagen können nicht nur deren Verrechnung übernehmen, sondern auch die Dienstgespräche über bestimmte Codes einzelnen Geschäftszahlen, Geschäftsvorgängen oder Forschungsprojekten zuordnen.

Andere Bedeutungen[edit | edit source]

Bisweilen wird als Dienstgespräch auch eine Dienstbesprechung bezeichnet, bei der ein Vorgesetzter mit den Mitarbeitern seiner Abteilung die tägliche Aufgabenerledigung erörtert.

Zu den periodischen Vier-Augen-Gesprächen zwischen zu Fragen der Leistungsbeurteilung von Angestellten und der Karriereplanung siehe Mitarbeitergespräch und Dienstrecht.

Siehe auch[edit | edit source]

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Einzelnachweise[edit | edit source]

  1. Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung, betr. BetrVG §75-78
  2. Erfassung von Dienstgesprächen, Datenschutz in Call-Centern, Univ.Leopzig 2010