Erwerbskosten

From Gyaanipedia

Vorlage:Löschantragstext


Als Erwerbsnebenkosten oder Anschaffungsnebenkosten werden alle beim Erwerb eines Grundstückes zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallenden Kosten, z. B. Maklerprovision, Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten, Kosten für die Grundbucheintragung, Kosten für Bodenuntersuchungen bezeichnet.

Höhe der Grunderwerbsteuer[edit | edit source]

Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Standort des Grundstücks, welches man erwerben möchte. Die Steuer ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Die Spanne liegt zwischen 3,5 und 6,0 Prozent des Kaufpreises.

  • Berlin: 6,0 %
  • Brandenburg, Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz: 5,0 %
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5 %
  • Hamburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen: 4,5 %
  • Saarland: 4,0 %
  • alle anderen Bundesländer: 3,5 %

Höhe der Maklerprovision[edit | edit source]

Die vom Käufer zu zahlende Maklerprovision liegt üblicherweise zwischen 3,57 und maximal 7,14 Prozent des Kaufpreises inkl. MwSt. Die in vielen Fällen zusätzlich vom Verkäufer zu zahlende Provision liegt üblicherweise zwischen 1,19 und maximal 4,76 Prozent des Kaufpreises inkl. MwSt.

Notargebühren[edit | edit source]

Die Notargebühren sind bei einem Grundstückserwerb von demjenigen zu zahlen, der die Beurkundung des Kaufvertrags in Auftrag gegeben hat. Dies ist Deutschland in aller Regel der Käufer, er kann sich allerdings mit dem Verkäufer auf eine Teilung der Gebühr einigen. Die Höhe der Kosten liegt in etwa bei 1,0 % des Kaufpreises.

Gerichtskosten[edit | edit source]

Für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung und des Eigentumsübergangs im Grundbuch durch das für die Gemarkung zuständigen Amtsgerichtes werden Gebühren in Höhe von etwa 0,5 % des Kaufpreises erhoben.

Weblinks[edit | edit source]