Euralius

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EURALIUS ist ein Projekt der technischen Assistenz der EU das die albanischen Haupteinrichtungen der Justiz unterstützt und trägt Sorge um deren Leistungsfähigkeit an die EU Standards anzunähern. Das Hauptziel von EURALIUS ist die Verstärkung der Unabhängigkeit, Effizienz, Verantwortlichkeit und des öffentlichen Vertrauens an der albanischen Justizreform nach dem EU Recht und den besten EU Vorgehensweisen.

EURALIUS I[edit | edit source]

Das Projekt EURALIUS begann in Albanien in 2005, in einer Zeit, als das albanische Justizsystem wegen der sich als Folge des Umbruches ergebenden Herausforderungen, eine grundlegende Reformierung brauchte.

Das Hauptziel des Projektes EURALIUS war, durch die Erweiterung der entsprechenden Kapazitäten am Justizministerium und Gerichtswesen, die Errichtung und Entwicklung eines unabhängigen, leistungsfähigen, beruflichen und transparenten Gerichtswesens um bei der Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger in die Einrichtungen beizutragen.

Die Mission hat ihren Beitrag geleistet und mehreren staatlichen Nutznießern, unter anderem: Justizministerium, Oberstem Justizrat, Generalstaatsanwaltschaft, Generalabteilung des Strafvollzuges, Justizanstalten in Distrikten sowie Gerichten aller Instanzen vom 13. Juni 2005 bis zum 15. November 2007 Amtshilfe geleistet.

Das Projekt war mit 10 Komponenten konzipiert und die entsprechenden internationalen Sachverständigen haben ihr Gutachten auf den folgenden Gebieten geleistet:

  • Organisation des Justizsystems und Errichtung des Dialogs der Zusammenarbeit im Justizsystem
  • Gesetzliche Abfassung und gesetzliche Annäherung
  • Gerichtlicher Haushalt, Planung und Management
  • Management von Gerichten und Fallmanagement
  • Fragen der Strafvollstreckung
  • Koordination der EU-Justizprojekte in Albanien

Die Federführung des Projektes EURALIUS I oblag dem österreichischen Bundesministerium der Justiz und das Management des Projektes wurde durch das Center of Legal Competence (CLC) wahrgenommen.

Zu den durch EURALIUS I erzielten Erfolgen zählen: „Manual der gesetzlichen Abfassung“ für die Kodifikationsabteilung am Justizministerium, Installation von ICMIS (Management des elektronischen Systems für Zivilsachen), mehrere Empfehlungen für verschiedene Gesetze/Gesetzentwürfe/Rechtsverordnungen und ein Durchführbarkeitsstudium über die Aussicht der Anwendung der alternativen Strafen.

Dank dieses durch EURALIUS I geleisteten Durchführbarkeitsstudiums hat die albanische Regierung die Abteilung für Bewährungshilfe errichtet.

EURALIUS II[edit | edit source]

EURALIUS II setzte diese Tätigkeit unmittelbar im Anschluß an EURALIUS I fort, und zwar während eines Zeitraumes von 15. November 2007 bis 30. Juni 2010. Der Federführer des Projektes war wieder das österreichische Bundesministerium der Justiz und das Management dieses Projektes wurde ebenfalls durch das Center of Legal Competence (CLC) geleistet.

Das Hauptziel dieses Projektes war wiederum die Entwicklung eines unabhängigen, leistungsfähigen, beruflichen, transparenten und modernen Gerichtswesens um bei der Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger an den Einrichtungen beizutragen.

Das Team von internationalen Sachverständigen leistete, durch ihre jeweilige Kompetenz, ihren Beitrag zu den folgenden Komponenten:

  • Verfassungsrechtliche Vorschriften, Leistungsverbesserung, Abgrenzung der Zuständigkeiten/zwischen-institutionelle Zusammenarbeit, organische Gesetze
  • Planung und Management von Arbeitskräften am Justizministerium / finanzielles Management
  • Qualität der gesetzlichen Abfassung; Annäherung der Gesetzgebung an EU; Beratung über die Gesetzgebung und Kostenanalyse der gesetzlichen Abfassung
  • Strafvollzug; Untersuchungshaft; alternativen zu Freiheitsentziehung
  • Vollstreckung
  • Fallmanagement und Management der Gerichte
  • Strafjustiz
  • Verwaltung des Eigentums und Rechte über Immobilien

Unter den während EURALIUS II erzielten wichtigsten Ergebnissen waren: “Handbook for trainers-of-trainers for budget officers in judicial institutions of Albania”, Band I – IV, verschiedene Trainingskurse und Studienbesuche in EU Mitgliedstaaten, verschiedene Konferenzen für Richter, Staatsanwälte, Beamten des Justizministeriums.

Die Kodifizierungsabteilung benutzt derweil die verbesserte Auflage des Manuals für gesetzliche Abfassung, inzwischen zu den aktuellen Bedürfnissen angepasst.

EURALIUS III[edit | edit source]

EURALIUS III nahm seine Tätigkeit am 15. September 2010 auf und beendete sie am 15. Juni 2013. Dieses Projekt wurde von Fundacion Internacional y para Iberoamerica de Administracion y Politicas Publicas (FIIAPP) durchgeführt.

Das generelle Ziel dieses Projektes war die Entwicklung eines unabhängigeren, leistungsfähigeren, professionellen, transparenteren und moderneren Justizsystems, um bei der Wiedereinstellung des Vertrauens der Bürgers an ihren Einrichtungen einen Beitrag zu leisten, sowie die Errichtung des Rechtsstaates. Das Projekt hatte unter dem Fokus dieselben Einrichtungen wie die zwei vorläufigen Missionen.

Das Projekt setzte sich intern aus fünf Komponenten und fünf internationale Sachverständigen legten ihr Gutachten jeweils zu den folgenden Zielen vor:

  • Reformierung des Justizsystems
  • Assistenz für das Gerichtwesen
  • Strafrecht
  • Konsolidierung der Rechtsprechung
  • Management der gerichtlichen Fälle

Unter den erreichten Hauptergebnissen war folgendes: “Final Publication with main results achieved of the project”, vielfältigere Trainingskurse für verschiedene Adressatengruppen am Ministerium und an untergeordneten Einrichtungen, Verbesserung der aktuellen entsprechenden Gesetzgebung, sowie gesetzgeberische Empfehlungen.

EURALIUS IV[edit | edit source]

EURALIUS IV unterstützt und pflegt die Haupteinrichtungen der albanischen Justiz, nämlich Justizministerium, Oberster Justizrat, Generalstaatsanwaltschaft, Büro der Verwaltung des Gerichtlichen Haushalts, Oberstes Gericht, Richterakademie, Gerichte, Parlamentarischer Rechtsausschuss, Nationalkammer der Rechtsanwälte, Nationalkammer der Notare, als die wichtigsten Empfänger.

Das Projekt EURALIUS IV setzt sich aus fünf Komponenten zusammen:

Justizreform und die Organisation der Ministerien[edit | edit source]

[1][2]

Das Hauptziel dieser Komponente ist die Hilfestellung für die albanischen Behörden zur Gestaltung und Umsetzung von Strategien des Justizsystems um die Unabhängigkeit, Transparenz und Effizienz zu gewährleisten. Des Weiteren, strebt es die Verbesserung der Effizienz, Verantwortlichkeit und der Dienstabläufe im Justizministerium an,[3] sowie dessen untergeodeneter Dienststellen. Diese Komponente bezweckt zeitgleich die Erweiterung des Zuganges zu den Gerichten sowie die Transparenz der gerichtlichen Verfahren.

Oberster Justizrat und Oberstes Gericht[edit | edit source]

[4]

Die unter dieser Komponente vorgesehenen Maßnahmen bezwecken die Unterstützung des Obersten Justizrats zur Sicherstellung dass sich die Status- und Laufbahnbezogene Entscheidungen für die Richter auf berufliche, sachgerechte und transparente Vorgaben stützen, nach Maßgabe der EU Standards. Die Unterstützung für das Oberste Gericht bezweckt die Verstärkung dessen Unabhängigkeit, Effizienz und Wirksamkeit, gleichzeitig sicherstellend dass das Gericht seiner verfassungsmäßiger Aufgabe - als Ausrichter für die gesamten weiteren Gerichte Albanien zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung - Folge leistet.

Strafjustiz und Staatsanwaltschaft[edit | edit source]

Die unter dieser Komponente vorgesehenen Maßnahmen bezwecken die Anpassung des Rechtsregelwerkes für Strafsachen, mitunter auch die internationale Zusammenarbeit, an die EU Standards und des Europarates, sowie die Unterstützung der Reform im Strafrechtsrahmen. Die Maßnahmen bezwecken dazu auch die Verstärkung der Effizienz, Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit des durch die Staatsanwaltschaft geleisteten Dienstes, mitunter die Annäherung an die besten europäischen Standards bezüglich der beruflichen Laufbahn und Inspektion der Staatsanwälte, interne Organisation und Funktion der Verwaltungsstellen und der Effizienz des Gerichtswesens. Im Fokus dieser Komponente sind die Verbesserung der Transparenz bei der Funktionalität der Gerichte und die gesteigerte Effizienz des Verwaltungspersonals im Justizwesen. Diese Komponente fokussiert auf die Weiterbildung des Personals in der gerichtlichen Verwaltung. Diese wird gleichzeitig auf die Verbesserung des Fallmanagements, der Verfahrensdurchführungsverordnungen und Anwendung einer gleichmäßigen Technologie im ganzen Land fokussieren. Die Komponente hat sich die Verkürzung der Verfahrensdauer, den Rückgang der nicht abgearbeiteten Fälle an den Gerichten, sowie die Verbesserung der Dienstleistung für die Justizadressaten als Ziel gesetzt.

Rechtsberufe und Richterakademie[edit | edit source]

Das Hauptziel der unter dieser Komponente vorgesehenen Maßnahmen ist die Verstärkung der Nationalkammer der Rechtsanwälte, Nationalkammer der Notare und des Staatsausschusses für Prozess-, und Kostenhilfe, insbesondere durch die Amtshilfe bei den Disziplinarverfahren, Ethikkodex und Ausbildungsprogramme für die Rechtsanwälte und Notare, als auch durch die Unterstützung für die Einrichtungen der Zivilgesellschaft die Rechtshilfe anbieten. Außerdem wird die Assistenz für die Richterakademie bezweckt und zwar durch die Weiterentwicklung der Ausbildung für die Richter und Staatsanwälte.

Maßnahmen des Projektes[edit | edit source]

Die Tätigkeitsergebnisse bezogen auf die fünf Bereiche der erwarteten Ergebnisse umfassen eine Mischung der Tätigkeiten und erstrecken sich auf die strategische Beratung, institutionelle Verstärkung, Unterstützung für die gesetzliche Abfassung, Erziehungs-, Trainings-, Verwaltungsmaßnahmen, Seminare, Workshops und Studienbesuche nach EU Mitgliedstaaten.

Methodologie[edit | edit source]

Die durch EURALIUS IV angewandte Methodologie, bezogen auf die Errichtung der Kapazitäten, geht durch vier Etappen: Problemanalyse, Auswertung der Lücken, Strategie für die Beseitigung von Lücken und die Behandlung der gesetzgeberischen und institutionellen Lücken. Die Erziehungs-, als auch Trainings-, sowie die Beratungstätigkeiten ergänzen und erfüllen die Tätigkeiten der institutionellen Verstärkung.

Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit den albanischen Haupteinrichtungen der Justiz als auch in Abstimmung mit den weiteren internationalen Projekten durchgeführt.

Weblinks[edit | edit source]

Einzelnachweise[edit | edit source]