Franz H. Barwasser

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Franz Heinrich Barwasser (* 23. September 1919 in Halle an der Saale)[1] ist ein ehemaliger deutscher Jurist.

Leben[edit | edit source]

Der promovierte Jurist Barwasser war Direktor des Arbeitsgerichts Würzburg.[2] Zudem war er Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Fachhochschule Würzburg und Dozent für Arbeitsrecht an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Würzburg. Er verfasste zahlreiche Fachveröffentlichungen. Barwasser ist bis ins hohe Alter im kulturellen Leben der Stadt Würzburg aktiv und beteiligt sich z. B. an Lesungen. Zudem dichtet er selbst.[3] [4]

Sein Sohn ist der Kabarettist Frank-Markus Barwasser.[5]

Auszeichnungen (Auswahl)[edit | edit source]

  • Bundesverdienstkreuz [6]

Veröffentlichungen (Auswahl)[edit | edit source]

  • Zur Zulässigkeit von Betriebsvereinbarungen über materielle Arbeitsbedingungen in nichttarifgebundenen Betrieben, insbes. in Mischbetrieben, DB 1975, S. 2275-2577
  • Zeitweilige Tätigkeit im Betriebsrat und nachwirkender Kündigungsschutz (Probleme um § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG), AuR Jg. 25, 1977, S. 74-76 [7]
  • Die Vereinfachungsnovelle zur ZPO und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht, AuR 1978, S. 138
  • Wie führe ich einen Arbeitsgerichtsprozeß? Irrtümer, die sich vermeiden lassen, Berlin 1980, ISBN 3-503-01891-3
  • Zur sogenannten Beschleunigungsnovelle zum ArbGG - Erfahrungen aus der Sicht der ersten und zweiten Instanz. AuR. Jg. 32, 1984, H. 6, S. 171 — 176
  • mit Norbert Schwab: Wie führe ich einen Arbeitsgerichtsprozeß? Klageerhebung - Prozeßverlauf - Entscheidung. Mit einem Anhang: Wie vermeide ich einen Arbeitsgerichtsprozeß? Tips zur Verhinderung von Rechtsnachteilen. 2., neubearbeitete Auflage, Erich Schmidt, Berlin 1997, ISBN 3-503-04084-6

Weblinks[edit | edit source]

https://wuerzburgwiki.de/wiki/Franz_Heinrich_Barwasser

Einzelnachweise[edit | edit source]

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